Die Gesamtschule Waltrop setzt die Vorgaben des Ministeriums und der Bezirksregierung (Schulmail vom 08.04.2021) wie folgt um:

In der Woche vom 12.04 bis 16.04.2021 kommen nur die Schüler:innen der Abschlussjahrgänge 10 (einschließlich 9g), Q1 und Q2 wieder zur Schule. Unterrichtlicher Schwerpunkt bleibt die  Vorbereitung der Schüler:innen auf die anstehenden Abschlüsse. Alle anderen Schüler:innen bleiben zu Hause und lernen im Distanzunterricht auf Basis des geltenden Stundenplans. Um diese Beschulung unter den geltenden Hygiene- und Rechtsvorschriften überhaupt zu ermöglichen, müssen die Tutoren- und Klassengruppen geteilt werden.

Wir weisen darauf hin, dass es ab dem 12.04.2021 für  Schüler:innen eine Pflicht zum Selbsttest (zweimal pro Woche)) gibt! Sollten die Eltern oder das Kind einen Selbsttest ablehnen,  so müssen wir das Kind vom Präsenzunterricht ausschließen. Das Kind nimmt dann am Distanzlernen teil.

„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen“ (aus Schulmail vom 08.04.2021).

Für den Fall eines positiven Testergebnisses ist es dringend erforderlich, dass die Eltern erreichbar sind!

Auf Grund der räumlichen Gegebenheiten und der derzeit gültigen Abstands-/ Hygieneregelungen und der Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Begleitung unserer Schüler:innen gilt weiterhin die Halbierung der Klassen- und Kursgruppen. Es bleibt in dieser Phase der Schulöffnung bei folgenden bekannten Regelungen: für die Klasen 10a-f und 9g

  • Ist eine tägliche Beschulung von 08.10 Uhr bis 13.20 Uhr gegeben (analog der bekannten Unterrichtstage Dienstag und Freitag),
  • der Sportunterricht, BoPU und die WAS finden als Distanzunterricht statt

und für die Q1 und Q2

  • ist eine tägliche Beschulung von 08.10 Uhr bis 14.20 Uhr gegeben,
  • bei wenigen Kursen (Bekanntgabe durch die FL) finden einzelne Stunden im Distanzformat statt.

Daraus folgt, dass es auch weiterhin kein Mensa-Verpflegungsangebot gibt!

Da sich durch den Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht für Fachlehrer:innen zeitliche Überschneidungen ergeben werden, kann der Distanzunterricht an manchen Stellen nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Ein Ausgleich erfolgt hier durch die Stellung von schriftlichen Aufgaben. Für die Schüler:innen bedeutet dies, dass neben der aktiven Beteiligung im Präsenzunterricht in der Phase des Distanzlernens Unterrichtsstoff vor-  bzw. nachbereitet werden muss

Der stattfindende Unterricht ist als Fachunterricht zu verstehen. Die Einteilung der Klassen in Teil-Gruppen ist bekannt und bleibt so bestehen! Die Einsatzbuszeiten und Schulbuszeiten sind den Grundlagen des Stundenplans vom 12.04.2021 angepasst.

Weiterer Unterricht in der Sekundarstufe I (Klassen 5-9) und in der EF findet in der bewährten Form des Distanzunterrichtes auf Basis des geltenden Stundenplans statt.

Die Notbetreuung für Schüler:innen des 5 und 6 Jahrgangs bleibt an allen Tagen eingerichtet und findet in Haus 1 (MINT-Raum) statt.