Die Schulleitung entscheidet nach sorgfältiger individueller Prüfung, welchen Eltern ein Betreuungsangebot für ihr Kind unterbreitet wird.
Hier der Auszug aus der Schulmail des Ministerium vom 28.01.2021
Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.
Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.
Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden. Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.
Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte).
Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.