Mit der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag und der Regelungen des Landes NRW ergeben sich für unsere Schule nachfolgende Festlegungen: Das Tragen einer Maske ist in den Innenräumen bis zum 02. April 2022 verpflichtend. (aus: msb2203_1802 -Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen vom 18.03.2022)

Weiterhin folgt, dass es in der Woche vor den Osterferien Schüler:innen, „sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen [bleibt], in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.“ (aus: msb2203_1802 – Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen vom 18.03.2022)

Die Leitung der Gesamtschule Waltrop hofft jedoch, dass im Sinne der Gesunderhaltung, alle in unserer Schule aktiven Personen davon zu überzeugen sind, die Maske zumindest bis zu den Osterferien weiterhin zu tragen.

Des Weiteren hat die Landesregierung entschieden, dass „bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.“